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- Ralf Schick
- ARGE - BW
- 2687
Auch den Verbänden der Arbeitsgemeinschaft Ringen Baden-Württemberg ist der Kinder- und Jugendschutz sehr wichtig!
Hier finden Sie die dazugehörenden Links zu den einzelnen Verbänden:
Kinderschutz Nordbadischer Ringerverband
Kinderschutz Südbadischer Ringerverband
Kinderschutz Württembergischer Ringerverband
WRV Präventions und Schutzkonzept.pdfWRV Präventions und Schutzkonzept.pdf
Gesellschaftsvertrag zwischen den Landesverbänden
1. Nordbadischen Ringerverband e.V.
2. Südbadischen Ringerverband e.V.
3. Württembergischen Ringerverband e.V.
Der Name der Gesellschaft lautet: Arbeitsgemeinschaft Ringen Baden- Württemberg (ARGE Baden-Württemberg)
Geschäftsstelle ARGE Ringen Baden – Württemberg, Jahnstr.2, 79183 Waldkirch
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Koordinierung des Leistungssports, die Durchführung der Regionalliga Baden-Württemberg und die Vertretung der Gesellschaft gegenüber dem Landessportverband Baden-Württemberg e.V. (LSV/BW). Sie beantragt, verwaltet, beschließt und verteilt eigenverantwortlich die Mittel des LSV/BW. Die Gesellschafter stimmen hierzu ihre Termine, Planungen und Willensentscheidungen untereinander ab. Die Gesellschafter haben für die Gesellschaft einen Jahresplan zu erstellen.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft finanziert sich aus Öffentlichen Mitteln, Eigenmitteln und Beiträgen der Regionalliga Baden-Württemberg (Startgelder, Strafen, Ordnungsgelder, usw.). Die Kosten der Gesellschafterversammlung trägt jeder Gesellschafter selbst.
Eigenmittel werden anteilig nach dem aktuell gültigen Verteilerschlüssel von den Gesellschaftern getragen. Einlagen werden von den Gesellschaftern nicht erbracht.
Die Gesellschafter sind Geschäftsführer der Gesellschaft und zur Gesamthand vertretungsbefugt (Gesamtvertretung).
Alle Gesellschafter sind zu gleichen Teilen an der Gesellschaft beteiligt und haben das gleiche Stimmrecht. Angelegenheiten der Gesellschaft werden durch Beschluss entschieden. Die Beschlüsse können nur einstimmig gefasst werden.
Der Gesellschaftsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die Gesellschaft ist dann beendet, wenn ein Gesellschafter den Vertrag kündigt oder der Gesellschaftszweck gemäß §2 nicht erreicht werden kann. Eine Kündigung dieses Vertrags ist zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres. Die Kündigung muss schriftlich bei den anderen Gesellschaftern eingehen.
Änderungen des Vertrags sind einstimmig möglich und bedürfen der Schriftform.
1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen dieses Vertrags lassen andere Vereinbarungen und den Vertrag im Ganzen nicht unwirksam werden. Unwirksame und nichtige Vereinbarungen sind so auszulegen, dass der Gesellschaftszweck erreicht wird. Ist eine Auslegung nicht möglich, sind die Gesellschafter dazu verpflichtet, eine neue Vereinbarung zu treffen.
2. Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung der ARGE Baden-Württemberg.
Unterschrift Unterschrift Unterschrift
Ralph Jens Schmidt Günter Maienschein Ralf Schick
(Präsident NBRV) (Präsident WRV) (Präsident SBRV)
Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Ringen Baden-Württemberg
1.Vertretung der Gesellschaft
Die Gesellschafter der ARGE Baden-Württemberg werden durch die jeweiligen Präsidenten der Landesorganisationen (LO) Nordbadischer Ringerverband, Südbadischer Ringerverband und Württembergischen Ringerverband vertreten. In deren Verhinderung können die Präsidenten von Präsidiumsmitgliedern der einzelnen Gesellschafter (LO) vertreten werden.
2. Stimmrecht
Jeder Gesellschafter verfügt über eine Stimme. Beschlüsse können nur einstimmig gefasst werden
3. Gesellschafterversammlung
1. Die Gesellschafterversammlung tritt regelmäßig nach Erfordernissen und Maßgabe des Gesellschaftszwecks, mindestens jedoch einmal im Geschäftsjahr zusammen.
2. Die Gesellschafterversammlung wird einberufen, wenn dies mindestens ein Gesellschafter verlangt.
3. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Angabe des Versammlungsgrundes. Die Einberufung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen.
4. Geschäftsführung
1. Die Gesellschaft wird von den Gesellschaftern zur Gesamthand vertreten. Jeder Gesellschafter kann von den anderen Gesellschaftern eine Einzelvollmacht erhalten, um im Geschäftsverkehr für die Gesellschaft tätig zu werden.
2. Der Gesellschafterversammlung werden je LO der Sportreferent, ein Jugendreferent und der Finanzreferent beigeordnet sowie der Vorsitzende des Trainerrates. Sie sind der Gesellschafterversammlung ohne eigene Vertretungsmacht unterstellt. Die Gesellschafterversammlung kann den einzelnen Funktionären eine Einzelvollmacht erteilen.
3. Der Trainerrat besteht aus den Landestrainern, für Freistil und Griechisch-Römisch, sowie weiblicher Ringkampf der einzelnen Gesellschafter. Sie wählen für die Dauer eines Geschäftsjahres, selbstständig einen Vorsitzenden. Der Trainerrat hat die Trainingsinhalte für den Leistungs und Spitzensport und Konzepte für die Aus- und Weiterbildung von Trainern und Aktiven zu erstellen.
5. Buch- und Kassenprüfung
Die Buch- und Kassenprüfung wird einmal jährlich im ersten Quartal durch die Gesellschafter überprüft.
Unterschrift Unterschrift Unterschrift
Ralph Jens Schmidt Günter Maienschein Ralf Schick
(Präsident NBRV) (Präsident WRV) (Präsident SBRV)